Muss der Widerruf der Zugriffsberechtigung von der gleichen Person getätigt werden wie die Verteilung der Zugriffsberechtigung?
Der Widerruf kann von Mitarbeitenden der Administration mittels Formulars «Berechtigungsblatt» vorgenommen werden. Wenn im Formular für den Widerruf «telefonisch» angekreuzt wird, zusammen mit Datum und Unterschrift der Person, die den Widerruf an KW-Software AG kommuniziert, dann gilt dies als genügender Nachweis.
Widerruf einer Zugriffsberechtigung: «Formular Berechtigungsblatt»: Kann «Unterschrift Sekretärin» durch eine andere Funktionsträgerin, z.B. Personalverantwortliche, ersetzt werden?
Ja, solange diese Person die Beschlussfassung der Kirchenpflege bestätigen kann. Wenn eine andere Person als der Sekretär / die Sekretärin, die Unterschrift leistet, ist dies im Formular entsprechend anzumerken.
Widerruf einer Zugriffsberechtigung: «Formular Berechtigungsblatt»: Darf das Formular ergänzt werden?
Die Landeskirche rät davon ab, das Formular zu ergänzen, weil damit Unklarheiten und Widersprüche entstehen können. Unterzeichnet anstatt eines Sekretärs z.B. die Kirchenpflegerin des Ressorts Personal im Feld des Formulars betreffend Erteilung einer Zugriffsberechtigung, kann dies jedoch ad hoc angemerkt werden.