Das duale System

Die Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz kennt das sogenannte duale System. Damit ist gemeint, dass zwei gleichberechtigte Partner sich die Aufgaben im kirchlichen Leben teilen: die pastorale Seite – organisiert als Pfarrei – und die staatskirchenrechtliche Seite organisiert als Kirchgemeinde. Beide Partner tragen ihre je eigene Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.

Pfarreien

  • Pastorale Seite
  • Zuständig für Gottesdienst (und Nutzung der Sakralräume) und Seelsorge
  • Geleitet vom Pfarrer/Gemeindeleiter/-in, beauftragt vom Bischof, Seelsorgenden und allen weiteren Mitarbeitenden und Freiwilligen
  • Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden

Kirchgemeinden

  • Staatskirchenrechtliche Seite
  • Zuständig für die Finanzen (Ausnahme: Kirchliche Gelder), die Verwaltung (Ausnahme: Pfarramtverwaltung), die Infrastruktur und die Anstellung des Personals
  • Geleitet von der demokratisch gewählten Kirchenpflege
  • Teil der kantonalen Landeskirche