Die Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz kennt das sogenannte duale System. Damit ist gemeint, dass zwei gleichberechtigte Partner sich die Aufgaben im kirchlichen Leben teilen: die pastorale Seite – organisiert als Pfarrei – und die staatskirchenrechtliche Seite organisiert als Kirchgemeinde. Beide Partner tragen ihre je eigene Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.